Zwischen religiöser Kultur und Weltlichkeit Die Herrnhuter Brüdergemeine und die Firma Abraham Dürninger & Co im 19. und frühen 20. Jahrhundert

Von ihrer Gründung 1727 an war die religiöse Gemeinschaft der Herrnhuter auch als wirtschaftliche Organisation konzipiert. Ihre Einstellung war nicht weltabgewandt, die Auseinandersetzung mit der Außenwelt bedeutete Mission auf vielen Ebenen. Nicht nur das religiöse Leben, wie Gottesdienste und Andachten, sondern alle Lebensbereiche – somit auch die materielle Existenzsicherung – sollten von der christlichen Lebensführung Zeugnis ablegen. Ihre Wirtschaftsbetriebe und ihr unternehmerisches Handeln sicherten der religiösen Gemeinschaft organisatorische und finanzielle Spielräume. Doch im Verlauf des allgemeinen Säkularisierungsprozesses nahmen in der Brüdergemeine die Spannungen zwischen religiöser Kultur und Wirtschaftsorganisation zu. [...]

Zwischen religiöser Kultur und Weltlichkeit: Die Herrnhuter Brüdergemeine und die Firma Abraham Dürninger & Co im 19. und frühen 20. Jahrhundert

Von Heidrun Homburg

Von ihrer Gründung 1727 an war die religiöse Gemeinschaft der Herrnhuter auch als wirtschaftliche Organisation konzipiert. Ihre Einstellung war nicht weltabgewandt, die Auseinandersetzung mit der Außenwelt bedeutete Mission auf vielen Ebenen. Nicht nur das religiöse Leben, wie Gottesdienste und Andachten, sondern alle Lebensbereiche – somit auch die materielle Existenzsicherung – sollten von der christlichen Lebensführung Zeugnis ablegen. Ihre Wirtschaftsbetriebe und ihr unternehmerisches Handeln sicherten der religiösen Gemeinschaft organisatorische und finanzielle Spielräume. Doch im Verlauf des allgemeinen Säkularisierungsprozesses nahmen in der Brüdergemeine die Spannungen zwischen religiöser Kultur und Wirtschaftsorganisation zu. Sollte zum Beispiel eine individuelle Verfügung über Eigentum und Gewinn Vorrang bekommen gegenüber dem Grundsatz des Gemeineigentums? Welche Position bezog die Gemeinschaft im Hinblick auf neue Formen der Arbeitsorganisation im Zug der Industrialisierung? Im Detail schildert der Beitrag den Konflikt um das Unternehmen Abraham Dürninger & Co, wobei es um unternehmerische Autonomie, Eigentumsregelung und Koordination von Unternehmenshandeln und Zielsetzungen der Herrnhuter ging.

Dès sa fondation en 1727 la communauté religieuse protestante de « Herrnhut » – née du mouvement des frères moraves – était conçue également comme une organisation économique. La communauté n’était pas détachée du monde, le contact avec le monde extérieur se manifestait à travers des activités missionnaires, dans de nombreux domaines. Ainsi, la vie religieuse, comme les offices et la prière, devaient témoigner de la condition chrétienne, mais aussi tous les autres domaines de la vie quotidienne, surtout celui de subsistance matérielle. Ses entreprises économiques et le mode de leur gestion garantissaient à la communauté religieuse une marge de manœuvre financière et un dynamisme d’évolution. Mais au cours du procès de la sécularisation les différences entre la culture religieuse et la gestion des entreprises s’accrurent dans un cadre de tensions. Fallait-il, par exemple, octroyer la propriété privée et les bénéfices individuels ou conserver le principe de la propriété collective ? Quelle position la communauté devait-elle prendre au regard des nouvelles formes de production liées au développement de l’industrialisation ? La présente contribution décrit en détail le conflit au regard de l’entreprise Abraham Dürninger & Co : un conflit entre l’autonomie de l’entreprise et les objectifs des « Herrnhuter ».

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Die Brüdergemeine – eine Glaubens-, Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft

Die Brüdergemeine wurde 1727 als Ortskirche in Herrnhut gegründet, sie war lutherisch und pietistisch inspiriert und ordnete sich dem Augsburger Bekenntnis zu. In verkürzender Redeweise wurde die „Gemeinschaft der Brüder“ bald als Herrnhuter bekannt, seit den 1740er Jahren bezeichnete sie sich auch als Unitas Fratrum (Unität) oder erneuerte Brüderkirche. Die Brüdergemeine wurde von Nikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf (1700–1760), dem Patronatsherrn, mit der Ausgabe von Statuten für die Ortschaft Herrnhut und die dortige Kirchengemeinde begründet. Die Statuten umfassten zwei Teile: I. Herrschaftliche Gebote & Verbote; II. Brüderlicher Verein & Willkür. In ihrer Gesamtheit regelten sie das öffentliche, soziale und wirtschaftliche Leben in Herrnhut wie auch das religiöse Leben der Gemeinde. Mit der Annahme und Unterzeichnung dieser Statuten durch die Ortsbewohner im Mai/Juni 1727 konstituierte sich die Brüdergemeine als örtlicheHerrnhuter Lebens- und Glaubensgemeinschaft. Unterzeichner waren zum einen die Ortsbewohner, eine kleine Gruppe mährischer Glaubensflüchtlinge, die Zinzendorf seit 1722 in Herrnhut aufgenommenen hatte; zum anderen stieß Zinzendorfs Freundeskreis hinzu. Herrnhut war als religiöse Gemeinschaft und wirtschaftliche Organisation konzipiert. Mit anderen Worten: Religion und Welt (Wirtschaft) standen in der Herrnhuter Brüdergemeine in einer engen, konstitutiven Verbindung.[1]

Wendet man sich für die Brüdergemeine den Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen religiöser Kultur und Weltlichkeit zu, bekommt man es darüber hinaus auch mit der ganzen Welt zu tun. Denn es gehörte zu den Eigentümlichkeiten der Herrnhuter, dass Mitglieder dieser religiösen Gemeinschaft bereits im August 1732 als Zeugen und „Streiter Christi“ zu ersten Missionsreisen in die Karibik aufbrachen und im Verlauf von weiteren sieben Jahren von Herrnhut aus Handwerker- und Siedlermissionare, Männer wie Frauen, in alle bis dahin bekannten Erdteile entsandt worden waren.[2]

Das „Ausgehen“ in die Welt war keineswegs nur auf die fernen Erdteile und Heiden beschränkt. Bereits 1727 wurden Gemeindemitglieder von Zinzendorf zu erweckten Kreisen und Freunden ausgesandt. Auch Zinzendorf selbst entfaltete zu diesem Behuf eine rege Reisetätigkeit. Sie bereisten deutsche Lande und Europa und wollten Zeugnis ablegen von Gottes rechtfertigender Gnade und von ihrer beglückenden individuellen Erfahrung der Heilsgewissheit.

Die aus der Heilsgewissheit entspringende neue Lebensführung, die der brüderischen Gemeinde in Herrnhut ihren Stempel aufdrückte, sollte aber nicht nur den inneren, sondern auch den äußeren Menschen erfassen. Sie war durchaus nach auswärts, in die Welt gerichtet, galt es doch, das Werk Gottes in der Welt voranzubringen. Zu dieser Lebensführung gehörte keineswegs nur das religiöse Leben wie Gottesdienste, Andachten und Gebet, vielmehr waren im Leben des Einzelnen wie der Gemeinde alle Lebensbereiche nach Prinzipen der Nachfolge Christizu gestalten. Dazu zählte ganz grundlegend auch der Bereich der materiellen Existenzsicherung, des Wirtschaftens, und somit jede Hand- und Berufsarbeit, die im richtigen Geist der Imitatio Christi ausgeführt – von Zinzendorf wie bereits zuvor von Luther – als Gottesdienst und ein von Christus gesegneter Bereich gefasst wurde. Arbeit, innerweltliche Askese und Rationalisierung des Handelns waren Voraussetzungen für die Fortentwicklung der Gemeinschaft der erweckten Christen.[3]

Die Beschäftigung der verfügbaren Hände, die Beschaffung der Arbeitsmaterialien, der Vertrieb der eigenen Produkte wie grundsätzlich auch die „Streiteridee“ und das „Ausgehen in die Welt“ implizierten zwangsläufig den Verkehr und die Auseinandersetzung mit der äußeren Welt. Die aus der religiösen Kultur herrührende Arbeitsmotivation und die damit einhergehende Rechtfertigung für den Verkehr der Erweckten mit der äußeren Welt wurden damit zugleich zu einer andauernden Bewährungsprobe. Ihre Auseinandersetzung mit der äußeren Welt und die Einrichtungen der Brüdergemeine, die dem Kampf für den Aufbau des Reiches Gottes galten, sollten Zeugnis von Gottes Gnade und einer Lebensführung in Nachfolge Christi abgeben.

Die damit einhergehenden Herausforderungen für „die Kinder Gottes in der Welt“ hat die Brüdergemeine, wie umfängliche Auseinandersetzungen über ökonomische Fragen auf Konferenzen und Synoden belegen, sehr wohl erkannt.[4] Die in Herrnhut entstandene Gemeinde war von Anfang an „nicht nur eine religiöse Gemeinschaft, sondern zugleich eine wirtschaftliche Organisation“, sie wurde als „Einheit von geistlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Selbsterhaltung“ konzipiert. Dies machte es unumgänglich, dass sie sich immer wieder der Frage stellte, wie Ausgaben und Einnahmen, wie geistliche Unternehmungen, die aus der „Streiteridee“ erwuchsen, und wirtschaftliche Basis „in das rechte Verhältnis zu bringen waren“.[5]

Glaubensverständnis und Unternehmungen der Brüderunität

Im zeitgenössischen Kontext des 18. und 19. Jahrhunderts hieß diese Abstimmung zwischen gemeinschaftlich gelebtem Glaubensverständnis, ökonomischer Existenzsicherung und Hinausgehen in die „Welt“ nicht zuletzt auch, dass die Brüdergemeine Stellung beziehen musste bei der Anlegung, Verfassung und Erweiterung ihrer Wirtschaftsbetriebe. Sie musste Stellung nehmen zu neuen Formen der Arbeits- und Produktionsorganisation wie Manufaktur und Fabrik, zu Gemein- und Privateigentum und zur Frage der Unternehmensverfassung.

Der eigenen religiösen Kultur lagen neben Gleichheit, Bescheidenheit und Demut der einzelnen Gemeindemitglieder Vermögenslosigkeit und die Verpflichtung auf Gemeineigentum im Glaubens- und (bis 1894/97) örtlichen Siedlungsverband zugrunde. Es stellte sich die Frage, ob diese Prinzipien auch für die (erfolgreichen) brüderischen Wirtschaftsbetriebe bindend sein sollten oder das Wachstum der Unternehmen Vorrang erhalten sollte, etwa durch Zugeständnis individueller Verfügung über Eigentum und Gewinn. Denn Ertragssteigerung bei den Unternehmen bedeutete auch höhere Beträge für die kostspieligen geistlichen Aufgaben wie Mission, Diaspora- und Erziehungsarbeit.

Die globalen Dimensionen des Kampfes der Erweckten für den Aufbau des Reiches Gottes sowie die seit 1727 nie abgerissene Diskussion über das Verhältnis und die Vereinbarkeit von Christentum und Ökonomie in der Brüderunität, schließlich auch der zur Verfügung stehende knappe Raum erlauben nicht, das Thema in aller Breite und Vollständigkeit anzugehen. Hinzu kommt der für ein solches Unterfangen derzeitig noch völlig unzulängliche Forschungsstand. Über das „religiöse Leben“, die „geistliche“ Seite der Unternehmungen, darunter vor allem die Missionsarbeit der Brüderunität ist viel, vor allem von Herrnhutischen Kirchenhistorikern und auch Missionaren selbst geschrieben worden. Dagegen war die „Ökonomie“ der Brüderunität und die ökonomische Basis ihrer Missionsarbeit, die hier von mir als „Welt“ bzw. Weltlichkeit“ gefasst werden, bislang nur Gegenstand weniger Arbeiten, und diese konzentrieren sich mehrheitlich auf die Frühphase der Herrnhuter Ökonomie bis in die 1760er/1770er Jahre.

Im Mittelpunkt stehen dabei zwei charismatische Gründergestalten, zum einen Zinzendorf, zum anderen Abraham Dürninger (1706–1773).[6] Zinzendorfs Denken über Wirtschaftsfragen wird von seinen frühesten bis zu seinen letzten Äußerungen (1760) verfolgt, wobei ihm bescheinigt wird, dass er eigentlich recht weltfremd war. Gleichwohl habe er sich zusätzlich zur Aufwertung einfacher Handarbeit und Einforderung allgemeiner Arbeitsamkeit im Verlauf der Zeit immer aufgeschlossener gezeigt gegenüber Anlage und Führung von Handelsunternehmen, „Fabriquen“ und Manufakturen durch Brüder in Gemeindeorten der Brüderunität. Auch habe er Verständnis bekundet für die notwendige Erwirtschaftung von Gewinnen und deren Re-Investition in die Unternehmen anstelle der totalen Abführung an die Gemeindebehörden für geistliche Aufgaben. Abraham Dürninger, der zwischen 1747 und 1773 den „Gemeinladen“ in Herrnhut überaus erfolgreich führte und zu einem der größten Handelsunternehmen Sachsens ausbaute, wird als Musterexemplar eines christlichen Kaufmanns gefeiert. Der aus Straßburg gebürtige, berufs- und welterfahrene Gründer der Firma Abraham Dürninger & Co habe es verstanden, als Herrnhuter Bruder eine Lebensführung in der Nachfolge Christi mit der Führung seines Unternehmens zu vereinbaren. Er habe den Geschwistern Arbeit und Auskommen beschafft und mit seinen Geldzahlungen an die Ortsgemeinde in Herrnhut und die Gesamtunität in erheblichem Ausmaß zur Finanzierung von deren geistlichen Aufgaben beigetragen.

Unternehmensverfassung im Wandel der Zeit: Die Abraham Dürninger & Co

Religiöse Kultur und unternehmerische Disposition standen bei den Herrnhutern in einem Spannungsverhältnis. Durch die Gründergestalten der brüderischen Wirtschaftsunternehmen im 18. Jahrhundert wurde zeitweilig eine Balance gefunden, indem unternehmerischem Handeln zum Besten der Brüdergemeine gewisse Freiräume zugesichert wurden. Seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts und im Zuge von Säkularisierungsprozessen, denen sich auch die Brüderunität nicht verschließen konnte, nahm dieses Spannungsverhältnis jedoch neue Konturen an, die der Kirchenleitung anscheinend andere als nur ‚personale‘ Überbrückungen, also institutionelle Lösungen wünschenswert erscheinen ließen. Anlässe der neu auftretenden Spannungen und Linien der Konfliktminderung sollen im Folgenden aufgezeigt werden. Im Mittelpunkt steht ein Konflikt um Führung und Aufgaben des bedeutendsten Unternehmens in der Brüderunität (Deutsche Provinz), der Abraham Dürninger & Co. Der Konflikt flackerte 1908 auf, zog sich über mehrere Jahre hin und wurde dabei immer grundsätzlicher. Zwar wurde er schließlich 1913/14 durch einen Kompromiss beigelegt, aber das Arrangement vermochte auf Dauer nicht zu befriedigen, wie die erneuten Verhandlungen nach Ende des Ersten Weltkriegs nahe legen, die erst 1925 mit einer weitergehenden Neuordnung einen Abschluss fanden.[7]

Akteure und Parteien des Konflikts

Vorneweg ist zu betonen, dass die am Konflikt der Jahre 1908 bis 1913/14 unmittelbar beteiligten Parteien allesamt Herrnhuter, also Mitglieder der Brüderunität waren. Es handelte sich um einen internen Konflikt, und dieser Umstand bestimmte den Modus der Austragung und Beilegung des Konflikts. Gerungen wurde, wie alle Akteure immer wieder versicherten, um eine „brüderliche Verständigung“.[8]

Der Konflikt wurde losgetreten von der Ortsgemeinde Herrnhut, vertreten durch den Ältestenrat. Es handelte sich dabei um einen von den Ortsgemeindemitgliedern gewählten Ausschuss, der die Gemeinde in geistlicher und vermögensrechtlicher Hinsicht vertrat. Auslöser war ein dem Ältestenrat zugegangenes Gutachten eines Gemeindemitglieds, das die Eigentumsfrage und das Besitzrecht der Herrnhuter Ortsgemeinde an der Firma Abraham Dürninger & Co (ADC) historisch nachzuweisen unternahm.

Als zweiter Akteur trat die Deutsche Unitätsdirektion (DUD) hinzu. Sie wurde 1894 als eigenständige Leitung (Provinzialältestenkonferenz) für die Deutsche Provinz innerhalb der Gesamtunität eingesetzt. Sie war formal aufgrund einer im Jahre 1893 von der Provinzialsynode beschlossenen Neuordnung der Vermögensverhältnisse zwischen Gesamtunität und Einzelgemeinden – als Nachfolgerin der Ortsgemeinde Herrnhut – Eigentümerin der Firma ADC. Die neuen Verhältnisse hatten in einem Vertrag der DUD mit der Firma vom 6. April 1898 ihren Niederschlag gefunden.

Dritter Akteur war schließlich die Firma Dürninger selbst bzw. deren Leitung. Das waren in den untersuchten Jahren 1908–1914 insgesamt drei Männer, allesamt „Brüder“. Die drei selbst meldeten sich als Kollektiv und „Chefs der Handlung“ zu Wort, von den anderen Akteuren wurden sie dagegen als „Leiter“ oder „Vorsteher“ angesprochen. Hinsichtlich der Dynamik des Konflikts verdient Beachtung, dass diese „Leiter“ – anders als im Innenverhältnis – nach außen als „Inhaber“ bzw. „Gesellschafter“ der Handlung firmierten.

Gegenstand und Dimensionen des Konflikts

Was war der Stein des Anstoßes, der das lange Ringen, um eine „brüderliche Verständigung“ in Gang setzte? Was waren die Dimensionen des Konflikts? Wenn ich es richtig sehe, lassen sich drei Dimensionen des Konflikts ausmachen:

1. Unternehmerische Autonomie und Aufsichtsrecht

2. Eigentumsregelung in der Unität und Unternehmensverfassung

3. Koordination von Unternehmenshandeln und Zielsetzungen der Unität

Unternehmerische Autonomie und Aufsichtsrecht

Der Herrnhuter Ältestenrat gelangte 1908 in den Besitz einer Denkschrift, welche die Firma Dürninger eindeutig und vollumfänglich als Eigentum der Ortsgemeinde Herrnhut auszuweisen schien. Der Verfasser dieser Denkschrift berief sich dabei auf ein Revers, das Abraham Dürninger 1752 zugunsten der Ortsgemeinde Herrnhut ausgestellt hatte. Der Herrnhuter Ältestenrat wollte zwar die im Vertrag von 1898 zwischen der Firma ADC und der DUD gefundene Regelung, welche die Ortsgemeinde als Eigentümerin ausschloss, nicht grundsätzlich in Frage stellen. Als ‚virtuelle‘ Eigentümerin drängte die Ortsgemeinde Herrnhut jetzt jedoch darauf, den Vertrag von 1898 abzuändern und ihr ein Aufsichtsrecht über die Geschäftsführung der Firma einzuräumen.

Die Unitätsdirektionwar sich sicher, dass diesesRevers von 1752 nicht belegen konnte, was es belegen sollte, da sich Dürninger mit diesem Revers nur gegen etwaige Ansprüche seiner Erben habe absichern wollen. Dies sei „sachlich ganz durchsichtig“ und gerade deshalb sei das Dokument „später als nicht maßgebend für das Verhältnis der Handlung zur Gemeine Herrnhut betrachtet worden“. Aus diesem Grund sei auch dessen Veröffentlichung bislang unterblieben. Um etwaigen Missverständnissen und Fehldeutungen durch die „öffentliche Meinung“ vorzubeugen, sollte es nach Auffassung der Unitätsdirektion weiterhin unveröffentlicht bleiben.[9]

Freilich wies die Unitätsdirektion die Herrnhuter Ortsgemeinde nicht rundweg ab. Vielmehr benutzte sie die in den Händen der Ortsgemeinde ihrer Überzeugung nach ‚stumpfe Waffe‘, um sie nun selbst gegen die Firma Dürninger zu richten. Obwohl nach Überzeugung der DUD die Ortsgemeinde Herrnhut ohne Besitztitel war, drängte sie die „Chefs“ der Firma, sich gegenüber der Forderung der ‚virtuellen‘ Eigentümerin entgegenkommend zu zeigen und der Ortsgemeinde ein Aufsichtsrecht über das Unternehmen einzuräumen. Kurz, das Unternehmen sollte sich – trotz leerer Rechtstitel der Ortsgemeinde – zu einer „brüderlichen Verständigung“ bereit finden.

Die „Leiter der Handlung“ wiesen dieses Ansinnen als völlig haltlos zurück. Zur Abwehr des geforderten Aufsichtsrechts, das sie als Angriff auf ihre Autonomie begriffen, brachten sie zwei Geschütze in Stellung. Die Munition lieferte ihnen zum einen die „Welt“, also die Bestimmungen des Handelsrechts, zum anderen die Tradition. Sie stellen fest:

– Ein Aufsichtsrecht der Gemeinde Herrnhut setze die Klärung der Besitzfrage voraus. Ohne Eigentum am Unternehmen keine Vertretung im bzw. keine Kontrolle über das Unternehmen.

– Auch sie verwiesen auf den Firmengründer. Dürninger habe die Selbständigkeit des Unternehmens ausdrücklich gewünscht; auch sie ständen in der Pflicht, eine Tradition zu wahren.

– Durchaus in der Tradition des Unternehmensgründers lag auch ihr Angebot, durch höhere freiwillige Abgaben an die Unitätsdirektion und die Ortsgemeinde Herrnhut Übergriffe in die Unternehmensleitung abzublocken. Durch diese Art Tauschgeschäft hatte bereits Abraham Dürninger seine unternehmerische Autonomie gewahrt, als in den frühen 1750er Jahren Zinzendorf und die Brüdergemeine nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Missionsarbeit und Gründung neuer Ortsgemeinden in Europa und Übersee in erdrückende Schuldenlast geraten waren.[10]

Weder der Ältestenrat noch die Unitätsdirektion waren bereit, der Unternehmensleitung in dieser Argumentation zu folgen und sie aus der Pflicht zur „brüderlichen Verständigung“ zu entlassen. Beide setzten ihrerseits mit Argumenten nach, welche auf den geschichtlichen Werdegang und die gegenwärtige Verfassung von Unität und Unternehmen abhoben, um das freiwillige Einverständnis der Unternehmensführung zum erweiterten Aufsichtsrecht und damit zur Beschränkung ihrer Autonomie herbeizuführen.

Eigentumsregelung in der Unität und Unternehmensverfassung

Auseinandersetzungen über die Regelung der Eigentumsfrage in der Unität hatten eine lange Tradition. In ihnen hatten sich zumal in den Anfangsjahrzehnten der Brüdergemeine Grundsatzfragen nach der Vermögensordnung in der Unität als Glaubens- und Wirtschaftsgemeinschaft gestellt. Die Frage, wer eigentlich Eigentümer der Firma Dürninger sei und das Dispositionsrecht habe, war gerade deshalb so schwierig und eine überaus empfindliche, stark besetzte Materie, weil hier eine Grundfrage brüderischen Selbstverständnisses ins Spiel kam. Die Firma Dürninger hatte mit den vom Unternehmen erwirtschafteten Überschüssen in erheblichem Umfang zur Finanzierung der geistlichen Aufgaben der Unität beigetragen und tat dies auch weiterhin. Zudem hatte die Eigentumsfrage nicht nur eine Innenseite, sondern auch eine Außenseite.

Man hatte sich im Falle der Firma Dürninger im Innenverhältnis darauf verständigt, dass die Leiter der Handlung nur „Verwalter eines anvertrauten Vermögens“ seien, die Handlung selbst aber als Fideikommiss und damit als eine Art „Stiftung“ zu betrachten sei. Die Firma sollte – mit anderen Worten – in ihrem gesamten Vermögenswert (Vermögensbestand) unangetastet und gesichert sein, wobei allerdings – nach Auffassung der Unität und der Ortsgemeinde Herrnhut – diesen beiden Körperschaften „die eigentlichen Nutzungsrechte und das volle Erbrecht“ zustanden.[11]

In der Unität gab es um die Jahrhundertwende drei verschiedene Vermögensmassen: 1) das deutsche Unitäts-Vermögen, 2) die Gruppen der Gemeinvermögen der einzelnen selbständigen Brüdergemeinden, 3) das Vermögen der ADC. Die Selbständigkeit dieser Vermögen zeige sich – so DUD und Herrnhuter Ältestenrat – darin, dass „das juristische Eigentum daran den verschiedenen Körperschaften allein zustehe und eine gegenseitige Haftbarkeit“ nicht stattfinde. Auch unterscheide sich der Zweck dieser Vermögensmassen: Zweckdes Unitäts-Vermögens sei „der Gesamtheit, ihren Werken und Einzelgemeinen zu dienen“; Zweck der einzelnen Gemeinvermögen sei „der jedesmaligen Einzelgemeine und der Gesamtheit zu dienen“; Zweckdes Handlungsvermögens, also der Firma ADC, sei „der Gesamtheit der Unität und der Einzelgemeine Herrnhut zu dienen“. Unklarheiten bzw. Unzulänglichkeiten der Regelung bestanden allerdings noch Anfang des 20. Jahrhunderts im Innenverhältnis insoweit, als das Unternehmen von den drei verschiedenen selbständigen Vermögensmassen in der Unität die einzige Masse war, die nicht der Kontrolle und Verwaltung durch die kirchlichen Organe unterworfen war, noch nicht „synodaliter“ durch Unitätsverfassung bzw. die brüderische Kirchenordnung geregelt war.[12]

Nach außen stellten sich die Besitzverhältnisse des Unternehmens freilich anders dar: Unter den Auflagen des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs von 1869 firmierte die ADC als offene Handelsgesellschaft und die „Chefs“ bzw. „Inhaber der Handlung“ waren als Eigentümer ausgewiesen. Dies implizierte Rechte sowie Pflichten der Unternehmensführung, darunter auch Haftung für Transaktionen und Außenstände des Unternehmens.

Nach Auffassung der DUD und der Ortsgemeinde Herrnhut gingen mit der kirchenrechtlichen Sonderstellung der Vermögensmasse ADC und mit der – die innerkirchliche Eigentumsregelung nicht wiedergebenden – Außendarstellung des Unternehmens Unsicherheiten einher. Diese wogen für die ‚Geistlichkeit‘ offenbar umso schwerer, je dynamischer sich das Unternehmen entwickelte. Sie lösten Besorgnis, wenn nicht sogar Misstrauen aus, als sich die Unternehmensführung durch strategische Innovationen neu am Markt zu positionieren versuchte und Änderungen in der Kirchenverfassung die bisherige Gewissheit über die Dienerrolle des Unternehmens bzw. der Unternehmensführung gegenüber Unität und Ortsgemeinde außer Kraft gesetzt hatten. Eben diese Entwicklungen kamen um die Jahrhundertwende zusammen und schürten den lang anwährenden Konflikt zwischen den drei Akteuren.

Koordination von Unternehmenshandeln und Zielsetzungen der Unität

Zunächst zu den kirchenrechtlichen Veränderungen: Bis 1897 wurde bei der Rekrutierung der „Leiter der Handlung“ das Los befragt. In den Augen von Unitätsdirektion und Ältestenrat der Ortsgemeinde Herrnhut markierte 1897 einen gravierender Einschnitt, da damit die „Geschäftsgrundlage“ für die weitere Duldung einer unabhängigen Verwaltung der Vermögensmasse Abraham Dürninger & Co wegbrach. Nach Wegfall des Losentscheids schien ihnen die von der Unternehmensleitung geforderte Autonomie in der Führung des Unternehmens kaum mehr tragbar. Der (gemeinsame) Boden, die Verbundenheit im brüderlichen Glauben und Amt, bot keine Gewissheit mehr, selbst wenn diese zuvor ‚nur‘ eine Gewissheit über die Gemeinsamkeit der Ziele war, die aus dem Glauben und der Praxis des Losentscheids gestiftet war. Die „Leiter der Handlung“ setzten sich gegen ein erweitertes Aufsichtsrechts und eine vermehrte Kontrolle ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit Verweis auf angestammte Rechte, auf Tradition, auf ihre Verantwortung für das Unternehmen und dessen Beschäftigte, aber auch die mangelnde Qualifikation der Kontrolleure zur Wehr. Daraufhin bemerkten die kirchlichen Verhandlungsführer kühl, „diese Unabhängigkeit [habe] früher ihr Gegengewicht in dem amtlichen Los [gehabt], das bei der Berufung angewandt werden musste. Beides – Unabhängigkeit und Losentscheidung – war für unsere Väter eine unzertrennliche Einheit; mit dem Aufhören des Loses ist eine völlige Unabhängigkeit unverträglich und wäre auch von den Vätern nie zugegeben worden.“[13]

Zu dieser Verunsicherung kamen unternehmerische Innovationen. Im Januar 1908 war Alfred Beck neu in die Unternehmensführung berufen worden. Beck rückte für Alfred Gemuseus nach, eine Art Urgestein und persönlicher Garant der Tradition. Nach 59 Jahren bei der Firma Abraham Dürninger & Co, davon 32 Jahre als deren „Mitinhaber“, war der „Seniorchef“ mit 73 Jahren in den Ruhestand getreten. Beck, bei seiner Berufung im besten Mannesalter von 40 Jahren, hatte eine kaufmännische Ausbildung in brüderischen Unternehmen in Gnadenfeld, Görlitz, Herrnhut und Gnadenfrei absolviert. 1891 reiste er als einer der ersten „Missionskaufleute“ der Brüdergemeine nach Surinam und übernahm dort die Leitung der Manufakturwaren-Abteilung von C. Kersten & Co, eines brüderischen Missionsunternehmens, das er sanierte und modernisierte. Die Nachfolge auf Becks ehemaligen Surinamer Posten bei Kersten & Co trat Ende 1907 sein jüngerer Bruder Siegfried Beck an.

Offenkundig war Alfred Beck bei seiner Ankunft in Herrnhut voller Schwung und Tatendrang. Insbesondere schwebte ihm vor, einen ausgedehnten Handel mit Produkten der brüderischen Plantagen in Surinam aufzuziehen. Ein erster Schritt in diese Richtung erfolgte im August 1908, als die Firma Dürninger eine Bananentrocknerei in Surinam anlegte. Die Produkte sollten in Deutschland und andernorts als neues Volksnahrungsmittel vermarktet werden. Die Firma schaltete hierzu große Werbekampagnen. Die Surinamer getrockneten Bananenschnitzel wurden als gesunde Kost und vielfältig einsetzbare Leckerei lanciert und in Wort und Bild angepriesen. Die Anzeigen atmeten ganz den Geist der Zeit. Sie nahmen den Reformkostgedanken auf und lieferten amtliche Atteste zum Nährwert sowie Verarbeitungsmöglichkeiten (Kochrezepte) gleich mit. Auch wurde einer der Mitdirektoren der Firma Dürninger auf eine mehrwöchige Geschäftsreise nach Surinam entsandt. Die unvermeidlichen Zwischenaufenthalte in New York auf der Hin- und Rückfahrt sollte er nutzen, um in Sachen Aufbereitung, Absatz und Versand von Trockenbananenschnitzeln Kooperationsformen und Geschäftsbeziehungen mit Amerikanern und Briten zu sondieren.

Diese Vorstöße in Neuland bzw. – wenn man Abraham Dürningers früheren Handel mit Kolonialwaren in Betracht zieht – die Wiederbelebung einer alten, später freilich abgebrochenen Tradition rief offenkundig in Herrnhut allergrößte Beunruhigung hervor. Die Unternehmensleitung wurde angehalten, eingehend über ihr Vorhaben zu berichten, auch die anstehende Reise ihres Seniorchefs nach Surinam ausführlich zu begründen. Als nach Anfangserfolgen das Geschäft ausgeweitet und die Anlagen in Surinam modernisiert werden sollten, wurde seitens der Unitätsdirektion ein detaillierter Bericht bei der Firmenleitung angefordert. Trotz einer insgesamt eher geringfügigen Investitionssumme für verschiedene Verbesserungen der Surinamer Bananentrocknerei (darunter auch Anlage von Wohnhütten für die Arbeiter, die offenbar bislang dort unter den denkbar erbärmlichsten Bedingungen hausten) wurde die Unternehmensleitung mit Hinweis auf die „öffentliche Meinung Herrnhuts“, die in heller Unruhe sei, zurückgepfiffen. Der weitere Ausbau unterblieb. Statt einer durchaus viel versprechenden Diversifikation, die gewiss nicht nur zum Vorteil des Herrnhuter Stammhauses, sondern auch zum Vorteil der Plantagen und der Missionsarbeit in Surinam gereicht hätte, verblieben dem Unternehmen nach diesem Aufbrausen der „öffentlichen Meinung“ nur seine angestammten, durchaus krisengeplagten Tätigkeitsbereiche in der Textilindustrie (Spinnerei, Weberei und Appretur) sowie im Detailhandel in Herrnhut.

Institutioneller Wandel und unternehmerischer Autonomieverlust

Das Verhältnis zwischen religiöser Kultur und Weltlichkeit bei den Herrnhutern wurde hier vor allem diskutiert als Spannungsverhältnis zwischen den Wirtschaftsunternehmen einerseits und den geistlichen Unternehmungen (etwa Mission) andererseits, die – solange sie auf die Selbstfinanzierung aus Selbsterwirtschaftetem und auf Zuschüsse seitens der Brüdergemeine angewiesen waren – auch der Ökonomie bzw. einer ökonomischen Basis und unternehmerischer Disposition bedurften. Die Gewissheit im Glauben stand in einem grundsätzlichen Spannungsverhältnis zu den unsicheren ökonomischen Konjunkturen, zu der Unruhe und den spekulativen unternehmerischen Dispositionen in Handel und Produktion.

1741 hatte Zinzendorf nach Losbefragung Jesus Christus als Generalältesten eingesetzt. Die Einsetzung machte die theokratische Struktur der Brüdergemeine sichtbar. Der Gebrauch des Loses galt in der Brüdergemeine als ein Mittel des unsichtbaren Regiments des Heilands. Der Losentscheid garantierte so gewissermaßen zugleich die Einheit der Ziele im Handeln aller Amtsträger in der Unitas Fratrum.[14] Als 1898 – alle anderen Provinzen der Brüderkirche waren vorausgegangen – schließlich auch für die Deutsche Provinz der Unität der Gebrauch des amtlichen Loses aufgehoben wurde, wurde der Zweck, dem die Unternehmen der Unität dienen sollten, übersetzt in eine Wirtschaftsethik. Für deren Einhaltung konnte freilich nicht der Unternehmer (die Unternehmensleitung) einstehen, dies war Aufgabe und Vorrecht der Kirchenleitung. Unter diesen Vorzeichen bedurfte die unternehmerische Dispositionsfreiheit einer klaren formalen Bindung und institutionellen Einhegung. Am Ende des Konflikts um die Autonomie der Unternehmensführung der ADC stand eine neuartige institutionelle Regelung. Mit der neu gefundenen Rechtsform und Umgründung des Unternehmens als Abraham Dürninger-Stiftung sicherte sich die Kirchenleitung (DUD) ein maßgebliches Aufsichtsrecht über die Führung ihres wichtigsten Wirtschaftsbetriebs.

Der Firmengründer Abraham Dürninger blieb auch deshalb eine Ausnahmegestalt in der Vermittlung zwischen geistlichen Aufgaben und ökonomischer Organisation, weil den Leitern des von ihm begründeten Unternehmens nach der Wende zum 20. Jahrhundert die selbständige Disposition über das ihnen „zur Verwaltung anvertraute Vermögen“ und die eigenständige Vermittlung zwischen religiöser Kultur und Weltlichkeit entzogen waren. 1913/15 wurde die Firma Abraham Dürninger & Co in eine Stiftung umgewandelt. Es wurde ein Dürninger-Ausschuss eingesetzt, der sich – in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Herrnhut – aus Mitgliedern der Finanzdirektion der Unität rekrutierte und dem nun Aufsicht und Kontrolle des Unternehmens oblag. Strategische Entscheidungen waren nun nicht mehr alleinige Sache der Unternehmensleitung. Stärker als je zuvor wurde die Unternehmensentwicklung durch den Filter kirchlicher Belange und religiöser Kultur bestimmt, allenfalls das operative Geschäft verblieb den „Chefs“ als autonomer Bereich. 1925 wurde diese Konstruktion in einer neuen Stiftungssatzung fortgeschrieben; übrigens auch in der – vergeblichen – Hoffnung, so die Gemeinnützigkeit bei der Verwendung der erwirtschafteten Erträge zu betonen und das Unternehmen von Steuerlasten zu befreien.[15] Die großen Zeiten des Unternehmens gehörten der Vergangenheit an. Mit der nachlassenden Dynamik und Wirtschaftskraft der Firma Abraham Dürninger & Co nahmen freilich auch deren Gewinnabführungen an die Ortsgemeinde Herrnhut und an die Unitätsdirektion ab, darunter vor allem die Zuschüsse der Firma für die Missionsarbeit, die früher so reichlich geflossen waren. Wie die Brüderkirche Ausgleich für diese Ausfälle suchte und fand, muss einer künftigen Studie vorbehalten bleiben. Ein Ansatz – dies sei hier schon eingefügt – war die Hebung der Wirtschaftlichkeit der Eigenbetriebe ihrer Missionsstationen, unter anderem durch Rekrutierung kaufmännisch ausgebildeter „Missionskaufleute“, die den Missionaren als Wirtschaftsfachleute zur Seite gestellt wurden. Damit aber standen – im Erfolgsfall – auch die alten Probleme einer christlichen Wirtschafts- und Unternehmensführung neu ins Haus.



[1] Aus Raumgründen werden die Literatur- und Quellennachweise im Folgenden so knapp wie möglich gehalten und beschränken sich auf den Nachweis wörtlicher Zitate. Der folgende Abriss der Geschichte der Herrnhuter (englisch Moravians) stützt sich auf Meyer, Dietrich, Zinzendorf und die Herrnhuter Brüdergemeine, 1700–2000, Göttingen 2000, S. 5–36, S. 59–66, S. 86–91; sowie Mettele, Gisela, Kommerz und fromme Demut. Wirtschaftsethik und Wirtschaftspraxis im „Gefühlspietismus“, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 92 (2005), S. 301–321.

[2] Vgl. Missionsdirektion der Evangelischen Brüderunität (Hg.), Missions-Atlas der Brüdergemeine 1907,, Herrnhut 1907; Beck, Hartmut, Brüder in vielen Völkern. 250 Jahre Mission der Brüdergemeine, Erlangen 1981.

[3] Vgl. hierzu und zum folgenden Abschnitt Mettele, Kommerz und fromme Demut, S. 304–307.

[4] Zit. nach ebd., S. 306.

[5] Meyer, Zinzendorf, S. 118.

[6] Vgl. zu diesem Abschnitt Mettele, Kommerz und fromme Demut, S. 307–320; Meyer, Zinzendorf, S. 58f., S. 88–90, S. 118–123; Homburg, Heidrun, Ein kaufmännisches Unternehmen in der Oberlausitz: Abraham Dürninger & Co, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte II (1996), S. 199–221; Sichel, Karsten, „Damit die Brüderliebe nicht aus dem Herzen falle“. 250 Jahre Abraham Dürninger & Co in Herrnhut 1747–1997, Herrnhut 1997; Wagner, Hans, Abraham Dürninger & Co 1747–1939. Ein Buch von Herrnhutischem Kaufmanns- und Unternehmertum, Herrnhut 1940; Hammer, Herbert, Abraham Dürninger. Ein Herrnhuter Wirtschaftsmensch des achtzehnten Jahrhunderts, Berlin 1925.

[7] Die folgende Darstellung stützt sich überwiegend auf Dokumente der Jahre 1908–1925 aus dem Dürninger-Archiv, ADC 106.1 (Korrespondenz 1898–1924) und ADC 106.2 (Korrespondenz 1896–1917) im Unitätsarchiv Herrnhut (UAH), ergänzt durch Angaben aus der firmengeschichtlichen Literatur.

[8] Zusammenkunft in Angelegenheiten des Vertrags vom 6. April 1898 betr. die Firma ADC, Protokoll, UAH, ADC 106.2.

[9] DUD, Kölbing an Leiter der ADC, 13. Dezember 1909, UAH, ADC 106.2.

[10] Vgl. ADC, Erklärung an die Brüder der DUD und des Aeltesten-Rates in Herrnhut, 19. Januar 1911, UAH, ADC 106.2.

[11] DUD u. Ältestenrat Herrnhut, Denkschrift betr. Handlung ADC, 22. April 1911, UAC, ADC 106.2.

[12] Alle Zitate, ebd.

[13] DUD u. Ältestenrat Herrnhut, Denkschrift betr. Handlung ADC, 22. April 1911, UAC, ADC 106.2.

[14] Vgl. Meyer, Zinzendorf, S. 46, S. 69–70, S. 113–116.

[15] Vgl. Satzung der Abraham Dürninger-Stiftung in Herrnhut, 20./31. Dezember 1925, UAH, R6. A.a.66. 5.b; Wagner, Abraham Dürninger & Co 1747–1939, S. 109, S. 229–230; Sichel, 250 Jahre Abraham Dürninger & Co, S. 53.


Für das Themenportal verfasst von

Heidrun Homburg

( 2008 )
Zitation
Heidrun Homburg, Zwischen religiöser Kultur und Weltlichkeit Die Herrnhuter Brüdergemeine und die Firma Abraham Dürninger & Co im 19. und frühen 20. Jahrhundert, in: Themenportal Europäische Geschichte, 2008, <www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1681>.
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